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Tätigkeitsbereich

Ehe und Familie

Notarielle Beratung zum Familienrecht – Notar Dr. Ron Baer, Berlin

Ehe, Partnerschaft und Familie bringen viele Rechte und Pflichten mit sich. Ein Ehevertrag oder eine partnerschaftliche Vereinbarung schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl während der Beziehung als auch für den Fall einer Trennung.

Eheverträge

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, die gesetzlichen Regelungen an Ihre persönliche Situation anzupassen. Typische Regelungsgegenstände sind:

  • Güterstand – Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft
  • Nachehelicher Unterhalt – Regelungen für den Fall der Scheidung
  • Versorgungsausgleich – Ausschluss oder Modifikation
  • Vermögenszuordnung – Zuordnung einzelner Vermögensgegenstände

Eheverträge können sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, beide Seiten neutral zu beraten und auf eine ausgewogene Gestaltung hinzuwirken.

Über das Datenblatt Ehevertrag können Sie uns die relevanten Basisdaten bequem online übermitteln – wir melden uns dann zur Abstimmung eines gemeinsamen Besprechungstermins. Bei Eheverträgen kommt es oft auf Ihre individuellen Verhältnisse und Wünsche an, und viele Regelungen stehen in Wechselwirkung zueinander, so dass ein stimmiges, individuelles Gesamtkonzept entscheidend ist – dieses entwickeln wir gemeinsam im Beratungsgespräch; den Entwurf erstellen wir im Anschluss.

Welche Regelungsbausteine typischerweise in Betracht kommen, wie der Weg zur Urkunde abläuft und wie sich die Notarkosten berechnen, haben wir Ihnen in einem ausführlichen Leitfaden zusammengestellt:

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wenn eine Ehe auseinandergegangen ist, können die Ehegatten die Folgen der Trennung und Scheidung einvernehmlich regeln. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst häufig Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat und der ehelichen Wohnung. Dies spart oft Zeit und Kosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung.

Über das Datenblatt Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie uns die relevanten Basisdaten bequem online übermitteln – wir melden uns dann zur Abstimmung eines gemeinsamen Besprechungstermins; den Entwurf erstellen wir im Anschluss. Weitere Einzelheiten – auch zur Berechnung der Notarkosten – finden Sie in unserem Leitfaden Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung.

Internationale Fälle und Auslandsberührung

Sowohl bei Eheverträgen als auch bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind wir regelmäßig auch in internationalen Fällen und bei Ehen mit Auslandsberührung tätig und erfahren – etwa wenn ein Ehegatte oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Vermögen im Ausland vorhanden ist oder ein Wohnsitz im Ausland besteht oder geplant ist. Besprechung und Beurkundung können auf Wunsch auch auf Englisch oder Niederländisch erfolgen.

Partnerschaften ohne Trauschein

Auch ohne Ehe kann eine partnerschaftliche Vereinbarung sinnvoll sein – etwa bei gemeinsamem Immobilienerwerb, gegenseitiger Absicherung oder Regelungen für den Trennungsfall. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und erstellen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Vereinbarung.

Adoption

Eine Adoption begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis und wirkt sich auf Namen, Unterhalt, Sorgerecht und Erbfolge aus. Der Notar beurkundet die erforderlichen Einwilligungen und den Adoptionsantrag. Wir begleiten zwei Fallgruppen:

  • Minderjährigenadoption – insbesondere Stiefkindadoption durch den Ehegatten oder Lebenspartner eines Elternteils (Volladoption mit vollen Rechten und Pflichten wie bei leiblichen Kindern)
  • Volljährigenadoption – Annahme einer volljährigen Person, z. B. zur rechtlichen Absicherung eines bereits bestehenden Eltern-Kind-Verhältnisses oder im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Über das Datenblatt Adoption können Sie uns die relevanten Angaben bequem online übermitteln – wir bereiten daraufhin den Entwurf vor und stimmen den Beurkundungstermin mit Ihnen ab.

Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Partnerschaftsregelung oder Adoption – wir beraten Sie neutral und erstellen eine rechtssichere Urkunde.

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

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