Ehe und Familie
Ehe, Partnerschaft und Familie bringen viele Rechte und Pflichten mit sich. Ein Ehevertrag oder eine partnerschaftliche Vereinbarung schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl während der Beziehung als auch für den Fall einer Trennung.
Eheverträge
Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, die gesetzlichen Regelungen an Ihre persönliche Situation anzupassen. Typische Regelungsgegenstände sind:
- Güterstand – Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft
- Nachehelicher Unterhalt – Regelungen für den Fall der Scheidung
- Versorgungsausgleich – Ausschluss oder Modifikation
- Vermögenszuordnung – Zuordnung einzelner Vermögensgegenstände
Eheverträge können sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, beide Seiten neutral zu beraten und auf eine ausgewogene Gestaltung hinzuwirken.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wenn eine Ehe auseinandergegangen ist, können die Ehegatten die Folgen der Trennung und Scheidung einvernehmlich regeln. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst häufig Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat und der ehelichen Wohnung. Dies spart oft Zeit und Kosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung.
Partnerschaften ohne Trauschein
Auch ohne Ehe kann eine partnerschaftliche Vereinbarung sinnvoll sein – etwa bei gemeinsamem Immobilienerwerb, gegenseitiger Absicherung oder Regelungen für den Trennungsfall. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und erstellen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Vereinbarung.
Adoption
Eine Adoption begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis und wirkt sich auf Namen, Unterhalt, Sorgerecht und Erbfolge aus. Der Notar beurkundet die erforderlichen Einwilligungen und den Adoptionsantrag. Wir begleiten zwei Fallgruppen:
- Minderjährigenadoption – insbesondere Stiefkindadoption durch den Ehegatten oder Lebenspartner eines Elternteils (Volladoption mit vollen Rechten und Pflichten wie bei leiblichen Kindern)
- Volljährigenadoption – Annahme einer volljährigen Person, z. B. zur rechtlichen Absicherung eines bereits bestehenden Eltern-Kind-Verhältnisses oder im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Über das Datenblatt Adoption können Sie uns die relevanten Angaben bequem online übermitteln – wir bereiten daraufhin den Entwurf vor und stimmen den Beurkundungstermin mit Ihnen ab.
Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Partnerschaftsregelung oder Adoption – wir beraten Sie neutral und erstellen eine rechtssichere Urkunde.
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