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Tätigkeitsbereich

Ehe und Familie

Notarielle Beratung zum Familienrecht – Notar Dr. Ron Baer, Berlin

Ehe, Partnerschaft und Familie bringen viele Rechte und Pflichten mit sich. Ein Ehevertrag oder eine partnerschaftliche Vereinbarung schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl während der Beziehung als auch für den Fall einer Trennung.

Eheverträge

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, die gesetzlichen Regelungen an Ihre persönliche Situation anzupassen. Typische Regelungsgegenstände sind:

  • Güterstand – Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft
  • Nachehelicher Unterhalt – Regelungen für den Fall der Scheidung
  • Versorgungsausgleich – Ausschluss oder Modifikation
  • Vermögenszuordnung – Zuordnung einzelner Vermögensgegenstände

Eheverträge können sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, beide Seiten neutral zu beraten und auf eine ausgewogene Gestaltung hinzuwirken.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wenn eine Ehe auseinandergegangen ist, können die Ehegatten die Folgen der Trennung und Scheidung einvernehmlich regeln. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst häufig Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat und der ehelichen Wohnung. Dies spart oft Zeit und Kosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung.

Partnerschaften ohne Trauschein

Auch ohne Ehe kann eine partnerschaftliche Vereinbarung sinnvoll sein – etwa bei gemeinsamem Immobilienerwerb, gegenseitiger Absicherung oder Regelungen für den Trennungsfall. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und erstellen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Vereinbarung.

Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Partnerschaftsregelung – wir beraten Sie neutral und erstellen eine rechtssichere Urkunde.

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