Angaben zum Ehemann / Ehegatten 1
Bitte geben Sie hier die Daten des Ehemanns bzw. des ersten Ehegatten an. Die Daten des zweiten Ehegatten folgen im nächsten Schritt.
Persönliche Daten
Deutschkenntnisse für die Beurkundung *
Bitte wählen
Ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden
Dolmetscher erforderlich
Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.
Geburtsort
Anschrift
Land (falls nicht Deutschland)
Kontaktdaten
Anwaltliche Vertretung
Wird der Ehemann / Ehegatte 1 anwaltlich vertreten? *
Bitte wählen
Ja
Nein
Angaben zur Ehefrau / zum Ehegatten 2
Persönliche Daten
Deutschkenntnisse für die Beurkundung *
Bitte wählen
Ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden
Dolmetscher erforderlich
Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.
Geburtsort
Anschrift
Land (falls nicht Deutschland)
Kontaktdaten
Anwaltliche Vertretung
Wird die Ehefrau / der Ehegatte 2 anwaltlich vertreten? *
Bitte wählen
Ja
Nein
Angaben zur Ehe und zur Vereinbarung
Eheschließung
Erster gemeinsamer Wohnsitz nach der Eheschließung *
Inhalt der Vereinbarung
Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedürfen in der Regel einer individuellen Beratung durch den Notar. Wenn Sie bereits eigene Vorstellungen haben oder aufgrund anwaltlicher Beratung bereits gewünschte Inhalte benennen können, geben Sie diese gerne hier an:
Gewünschte Inhalte (optional)
Bevorzugte Kommunikation *
Bitte wählen
Per E-Mail und Telefon
Per Post und Telefon
Zusammenfassung
Ersteller des Datenblatts
Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.
Website
Ich beauftrage den Notar, die Scheidungsfolgenvereinbarung zur Beurkundung vorzubereiten. *
Hinweis: Für die Beurkundung fallen Notarkosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Erstellt der Notar auftragsgemäß einen Entwurf, können auch dann Kosten anfallen, wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Die Scheidung selbst wird durch das Familiengericht ausgesprochen; hierfür besteht Anwaltszwang. Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ersetzt nicht das gerichtliche Scheidungsverfahren.
Datenblatt absenden