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Datenerfassung

Datenblatt Adoption

Bitte tragen Sie die nachfolgenden Angaben ein, damit wir Ihre Adoption vorbereiten können. Das Datenblatt ist sowohl für die Adoption eines minderjährigen Kindes als auch für die Volljährigenadoption geeignet. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht auf unseren Servern gespeichert. Ein Zwischenspeichern Ihrer Eingaben erfolgt bis zur Übersendung ausschließlich in Ihrem Browser.

Angaben zur/zum Annehmenden

Die annehmende Person ist diejenige, die das Kind (bzw. die volljährige Person) adoptiert. Bei gemeinsamer Adoption durch Ehegatten geben Sie bitte auf dieser Seite die Daten eines Ehegatten ein; die Daten des zweiten Ehegatten werden abgefragt, sobald Sie als Familienstand „verheiratet“ wählen.

Persönliche Daten

Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.

Anschrift

Kontaktdaten

Familienstand

Ist die annehmende Person verheiratet oder lebt in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist bei einer Einzeladoption in der Regel die Einwilligung des Ehegatten / Lebenspartners erforderlich. Bei gemeinsamer Adoption durch Ehegatten werden die folgenden Angaben des zweiten Annehmenden benötigt.

Ehegatte / Lebenspartner bzw. zweite/r Annehmende/r

Angaben zur/zum Anzunehmenden

Die anzunehmende Person ist diejenige, die adoptiert werden soll. Bei minderjährigen Kindern geben Sie bitte die Daten des Kindes an – die Angaben zu den leiblichen Eltern folgen im nächsten Schritt.

Persönliche Daten

Anschrift

Bei minderjährigen Kindern ist in der Regel die Anschrift der annehmenden Person einzutragen, wenn das Kind dort bereits lebt.

Kontaktdaten (bei Volljährigen)

Familienstand (bei Volljährigen)

Ist die anzunehmende Person verheiratet, ist die Einwilligung des Ehegatten zur Adoption erforderlich.

Angaben zur Adoption

Art der Adoption

Bei der Minderjährigenadoption (Volladoption) erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern. Bei der Volljährigenadoption bleiben die Beziehungen zu den leiblichen Eltern grundsätzlich bestehen. Die Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung setzt besondere Umstände voraus (z. B. wenn der Anzunehmende bereits als Kind in der Familie gelebt hat).

Leibliche Eltern der/des Anzunehmenden

Die Einwilligung der leiblichen Eltern ist grundsätzlich erforderlich. Geben Sie bitte alle Daten an, die Ihnen bekannt sind. Bei verstorbenen oder unbekannten Elternteilen genügt ein entsprechender Hinweis im Feld „Besondere Umstände“ unten.

Leibliche Mutter

Leiblicher Vater

Bestehendes Verhältnis

Namensführung nach der Adoption

Ergänzende Angaben

Zusammenfassung

Ersteller des Datenblatts

Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.

Hinweis: Für die Beurkundung fallen Notarkosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Erstellt der Notar auftragsgemäß einen Entwurf, können auch dann Kosten anfallen, wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Für die Wirksamkeit der Adoption ist zudem eine Entscheidung des Familiengerichts erforderlich, für die weitere Unterlagen (Geburtsurkunden, Familienbuch, ggf. Führungszeugnis und Einkommensnachweise) anzufordern sind.