Hinweise nach GmbH-Gründung
Wie geht es weiter? Zum weiteren Ablauf bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben:
Kontoeröffnung
Sie haben von uns einen Scan der Gründungsurkunde nebst Handelsregisteranmeldung erhalten. Hiermit können Sie nun bei einer Bank Ihrer Wahl ein Konto auf den Namen der GmbH i.G. eröffnen. Sollte Ihre Bank eine beglaubigte Abschrift in Papierform verlangen, stellen wir Ihnen diese auf Wunsch kurzfristig zur Verfügung.
Einzahlung Stammkapital
Als nächstes zahlen die Gesellschafter das gemäß Gründungsurkunde sofort einzuzahlende Stammkapital ein. Bitte achten Sie darauf, dass aus der Einzahlung/Überweisung ersichtlich ist, welcher Gesellschafter eingezahlt hat und dass als Verwendungszweck „Stammkapital" angegeben wird.
Nachweis der Einzahlung / Handelsregisteranmeldung
Sobald der Geschäftsführer uns einen Kontoauszug der Gesellschaft, aus der die Einzahlungen ersichtlich sind, oder eine entsprechende Bankbestätigung vorgelegt hat (per E-Mail reicht), reichen wir die Handelsregisteranmeldung ein. Das Registergericht nimmt die Sache in Bearbeitung und schickt der Gesellschaft eine Kostenrechnung zu (stellen Sie bitte sicher, dass die Gesellschaft unter der in der Handelsregisteranmeldung genannten Anschrift auch postalisch erreichbar ist).
Bitte beachten Sie, dass meist später oft auch weitere betrügerische „Rechnungen" oder solche für nutzlose private Register versandt werden. Diese sollten Sie nicht bezahlen. Im Zweifel fragen Sie bei der IHK oder bei uns nach. In Berlin sind die Zahlungen i.d.R. an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz auf das Konto DE20 1001 0010 0000 3521 08 zu leisten.
Eintragung / Eintragungsmitteilung
Nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (im Regelfall innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen ab der Anmeldung, sofern es keine Beanstandungen des Registergerichts gibt und die Kosten durch die Gesellschaft schnell gezahlt werden), erhalten wir eine Eintragungsmitteilung, die wir dann per E-Mail an Sie weiterleiten. Damit ist der registerliche Gründungsvorgang dann abgeschlossen.
Sonstiges
Bitte bedenken Sie, dass weitere Pflichten bestehen, wie z.B. die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister (www.transparenzregister.de), die steuerliche Anmeldung der Gesellschaft (über Ihren Steuerberater oder unter www.elster.de), ggf. Gewerbeanmeldung und Einholung von gewerberechtlichen Erlaubnissen. Weiterführende Hinweise zum Verfahren nach Beurkundung der Gründung finden Sie auch hier bei der Bundesnotarkammer oder Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer.