Internationale Sachverhalte
Mit fortschreitender Internationalisierung spielen ausländisches Recht und grenzüberschreitende Sachverhalte eine wachsende Rolle in der notariellen Praxis. Ob Immobilienkauf durch ausländische Staatsangehörige, internationale Erbfolge oder grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen – wir verfügen über die Erfahrung, solche Fälle kompetent zu begleiten.
Europäische Verordnungen
Zahlreiche EU-Verordnungen haben das internationale Privatrecht in den letzten Jahren grundlegend verändert. Wir beraten Sie insbesondere zu:
- Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) – Bestimmung des anwendbaren Erbrechts, Rechtswahl, Europäisches Nachlasszeugnis
- Europäische Güterrechtsverordnungen – Anwendbares Güterrecht bei internationalen Ehen und eingetragenen Partnerschaften
- Grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen nach der EU-Mobilitätsrichtlinie
Apostillen und Legalisationen
Notarielle Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, benötigen häufig eine Apostille oder Legalisation. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Beschaffung der erforderlichen Bestätigungen.
Beurkundung in mehreren Sprachen
Dr. Ron Baer beurkundet auf Deutsch, Englisch und Niederländisch. Bei Beteiligten, die die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen und für die keine Beurkundung in ihrer Sprache möglich ist, wird ein Dolmetscher hinzugezogen. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt der Urkunde vollständig verstehen.
Sie haben eine internationale Angelegenheit, die notarielle Begleitung erfordert? Wir beraten Sie gerne.
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