Beglaubigungen und weitere notarielle Amtshandlungen
Neben Beurkundungen führen wir zahlreiche weitere notarielle Amtshandlungen durch. Unterschriftsbeglaubigungen, eidesstattliche Versicherungen und andere notarielle Bestätigungen gehören zu unserem täglichen Geschäft.
Unterschriftsbeglaubigungen
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit Ihrer Unterschrift. Dies wird häufig benötigt für:
- Handelsregisteranmeldungen und Vereinsregisteranmeldungen
- Grundbucherklärungen (z. B. Löschungsbewilligungen)
- Vollmachten und Erklärungen gegenüber Behörden
- Gesellschafterlisten und Registeranmeldungen
Abschriftsbeglaubigungen
Wir beglaubigen Abschriften und Kopien von Dokumenten, wenn eine beglaubigte Kopie verlangt wird – etwa von Zeugnissen, Urkunden oder anderen wichtigen Dokumenten.
Eidesstattliche Versicherungen
In bestimmten Fällen ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Notar erforderlich, beispielsweise im Rahmen von Erbscheinsanträgen oder zur Glaubhaftmachung bestimmter Tatsachen.
Weitere Amtshandlungen
- Wechsel- und Scheckproteste
- Verlosungen und Auslosungen
- Bescheinigungen nach dem Umwandlungsgesetz
- Vermögensverzeichnisse
Für die meisten Beglaubigungen genügt ein kurzer Termin. Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das zu beglaubigende Dokument mit.
Benötigen Sie eine Beglaubigung oder eine andere notarielle Amtshandlung? Kontaktieren Sie uns – häufig können wir Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten.
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