Beglaubigungen und weitere notarielle Amtshandlungen
Neben Beurkundungen führen wir zahlreiche weitere notarielle Amtshandlungen durch. Unterschriftsbeglaubigungen, eidesstattliche Versicherungen und andere notarielle Bestätigungen gehören zu unserem täglichen Geschäft.
Unterschriftsbeglaubigungen
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit Ihrer Unterschrift. Dies wird häufig benötigt für:
- Handelsregisteranmeldungen und Anmeldungen für ähnliche Register wie Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Gesellschaftsregister
- Grundbucherklärungen (z. B. Löschungsbewilligungen)
- Vollmachten und Erklärungen gegenüber Behörden
Beglaubigungen sämtlicher Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister können auch im Online-Verfahren per Videokommunikation durchgeführt werden.
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Abschriftsbeglaubigungen
Wir beglaubigen Abschriften und Kopien von Dokumenten, wenn eine beglaubigte Kopie verlangt wird – etwa von Zeugnissen, Urkunden oder anderen wichtigen Dokumenten.
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Apostille
Für die Verwendung notarieller Urkunden im Ausland kann eine Apostille erforderlich sein. Eine Apostille ist eine Art „Beglaubigung der Beglaubigung", bei der die Echtheit der notariellen Urkunde bestätigt wird. Klären Sie idealerweise mit der ausländischen Stelle, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll, ob eine Apostille erforderlich ist. Ob der jeweilige Staat dem Haager Übereinkommen über die Apostille beigetreten ist, können Sie in dieser Übersicht des Deutschen Notarinstituts einsehen. Auf Wunsch können wir für unsere Urkunden eine Apostille einholen (Notarkosten: 25,00 € zzgl. USt). Sie können die Apostille aber auch selbst einholen, die Kontaktdaten lauten:
Landgericht Berlin II – Dienststelle Littenstraße(Geschäftsstelle für Legalisationen und Apostillen)
Littenstraße 12–17
10179 Berlin
Telefon: 030 9023-0
Fax: 030 9023-2223
www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/
Für die Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich bedarf es aufgrund bilateraler Abkommen weder einer Apostille noch einer Legalisation. Für Länder, die nicht dem Haager Abkommen über die Apostille beigetreten sind, wird grundsätzlich eine Legalisation benötigt. Wenden Sie sich dazu bitte an das Landgericht unter den vorstehenden Kontaktdaten und/oder an die Botschaft des betreffenden Landes.
Eidesstattliche Versicherungen
In bestimmten Fällen ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Notar erforderlich, beispielsweise im Rahmen von Erbscheinsanträgen oder zur Glaubhaftmachung bestimmter Tatsachen.
Weitere Amtshandlungen
- Wechsel- und Scheckproteste
- Verlosungen und Auslosungen
Für die meisten Beglaubigungen genügt ein kurzer Termin. Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das zu beglaubigende Dokument mit.
Benötigen Sie eine Beglaubigung oder eine andere notarielle Amtshandlung? Senden Sie uns die Angaben direkt über das passende Datenblatt – häufig können wir Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten.