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Datenerfassung

Datenblatt Testament / Erbvertrag

Bitte tragen Sie die nachfolgenden Angaben ein, damit wir das Beratungsgespräch zu Ihrem Testament oder Erbvertrag vorbereiten können. Sie müssen sich inhaltlich noch nicht festlegen – das Gesamtkonzept entwickeln wir gemeinsam im Gespräch. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht auf unseren Servern gespeichert. Ein Zwischenspeichern Ihrer Eingaben erfolgt bis zur Übersendung ausschließlich in Ihrem Browser.

Angaben zum Erblasser

Erblasser 1

Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.

Anschrift

Kontaktdaten

Erblasser 2

Anschrift

Kontaktdaten

Angaben zur Verfügung von Todes wegen

Art der Verfügung

Bestehende Testamente oder Erbverträge

Bitte übersenden Sie uns bestehende Verfügungen nach Möglichkeit vorab – hier als Upload oder per E-Mail an info@notar-baer.de. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge können bindend sein und beeinflussen, was heute noch geregelt werden kann.

Datei auswählen oder hierher ziehen PDF, JPG oder PNG, max. 10 MB

Zentrales Testamentsregister

Die Abfrage zeigt, ob und wo bereits Verfügungen von Todes wegen registriert sind. Das Register erfasst nur in Deutschland verwahrte bzw. registrierte Verfügungen.

Kinder

Kinder sind in der Regel pflichtteilsberechtigt – die Angaben helfen uns, die Gestaltung von vornherein darauf abzustimmen.

Kind 1

Eigene Wünsche und Vorstellungen (optional)

Sie müssen hier nichts festlegen – Beratung und Gesamtkonzept entstehen im Besprechungstermin. Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen haben, können Sie sie hier notieren.

Zusammensetzung des Vermögens (optional – ungefähre Angaben genügen)

Diese Angaben helfen uns doppelt: für eine sachgerechte, zu Ihren Verhältnissen passende Gestaltung – und für eine erste Einschätzung der Notarkosten, die sich nach dem Wert des Vermögens richten.

Zusammenfassung und Absenden

Ersteller des Datenblatts

Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.

Hinweis: Für die Beurkundung fallen Notarkosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; sie richten sich nach dem Wert des Vermögens. Erstellt der Notar auftragsgemäß einen Entwurf, können auch dann Kosten anfallen, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.