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Mandanteninformation

Notarielle Online-Verfahren

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG / DiREG) können bestimmte notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen per Videokommunikation durchgeführt werden – ganz ohne persönliches Erscheinen in der Kanzlei. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit bewusst auf einen klar umrissenen Katalog von Verfahren beschränkt. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht, wann ein Online-Termin bei uns möglich ist und was Sie dafür benötigen.

Welche Verfahren sind online möglich?

Nach derzeitigem Stand (Stand: 02.05.2025) sind ausschließlich die folgenden Verfahren online zulässig:

Alle anderen Urkunden – insbesondere Immobilienkaufverträge und sämtliche Grundbuchvorgänge, Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Erbausschlagungen, Adoptionen sowie die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen – müssen weiterhin in persönlicher Anwesenheit beurkundet werden. Dieser Katalog wird perspektivisch erweitert, derzeit ist der Gesetzgeber hier jedoch zurückhaltend.

Berlin-Bezug: einer von vier reicht

Damit ich Ihren Online-Termin durchführen kann, genügt es, dass eine der folgenden Verbindungen nach Berlin besteht:

Sitz der Gesellschaft in Berlin

Die Gesellschaft, um die es geht, hat ihren eingetragenen oder künftigen Sitz in Berlin – oder der Einzelkaufmann hat seinen Wohnsitz hier.

Geschäftsführer oder Vorstand in Berlin

Mindestens ein organschaftlicher Vertreter – z. B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand eines Vereins oder einer AG – wohnt in Berlin.

Eingetragener Gesellschafter in Berlin

Ein im Handelsregister eingetragener Gesellschafter der betroffenen Gesellschaft hat seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Berlin.

Zweigniederlassung in Berlin

Ein ausländisches Unternehmen hat seine deutsche Zweigniederlassung mit Geschäftsanschrift in Berlin.

Für Neugründungen genügt der künftige Berliner Sitz der Gesellschaft. Alle übrigen Beteiligten können von überall zugeschaltet werden – auch aus dem Ausland. Sind Sie nicht sicher, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind? Sprechen Sie uns an – wir prüfen das vor Beauftragung gern für Sie.

Was Sie dafür brauchen

Für die Teilnahme an einer Online-Beurkundung oder Online-Beglaubigung benötigen Sie folgende vier Dinge:

Ausweisdokument mit Online-Funktion

Deutscher Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte eines EU/EWR-Staates – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und bekannter sechsstelliger PIN.

Offizielle App der Bundesnotarkammer

Die von der Bundesnotarkammer bereitgestellte App (im App Store und bei Google Play unter notar.app) für die Identifizierung mittels Ausweis-Chip und NFC.

Computer mit Webcam und Mikrofon

Aktueller Browser, stabile Internetverbindung, Kamera und Mikrofon. Für die Videokonferenz selbst ist keine gesonderte Software-Installation erforderlich.

Ruhiger Ort, gute Ausleuchtung

Sie sollten ungestört sein, ausreichend Licht haben und den Ausweis sowie ggf. weitere Unterlagen griffbereit halten. Für die Beurkundung ist die durchgehende Bildverbindung erforderlich.

Ablauf eines Online-Termins

  1. Auftrag und Entwurf: Sie beauftragen uns – am einfachsten über das passende Datenblatt im Bereich Unternehmen & Gesellschaften. Wir erstellen den Urkundenentwurf und übersenden ihn zur Durchsicht per E-Mail.
  2. Einladung und Identifizierung: Sie erhalten eine Einladung zum Termin sowie Hinweise zur Einrichtung der Bundesnotarkammer-App. Bereits vor dem Termin identifizieren Sie sich dort einmalig mit Ihrem Ausweis.
  3. Videokonferenz: Zum vereinbarten Termin treten wir gemeinsam in die Videokonferenz ein. Es gelten dieselben Regeln wie bei einer Präsenzbeurkundung: Vorlesung der Urkunde, Belehrung durch den Notar, Möglichkeit zu Fragen und Änderungen.
  4. Elektronische Signatur: Sie unterschreiben die Urkunde qualifiziert elektronisch über die App; der Notar signiert abschließend.
  5. Urkunde und Vollzug: Sie erhalten die Urkunde elektronisch; die Handelsregisteranmeldung oder sonstige Vollzugshandlungen übernimmt die Kanzlei im Anschluss.

Hybride Beurkundung und Ausland

Es ist auch möglich, dass nur einzelne Beteiligte online zugeschaltet werden, während andere persönlich in der Kanzlei anwesend sind (sogenannte hybride Beurkundung). Auch die Teilnahme aus dem Ausland ist möglich – sofern ein geeignetes Ausweisdokument mit elektronischer Identifizierungsfunktion vorliegt. Für viele Beteiligte aus dem Ausland ist das die derzeit einfachste Möglichkeit, an einer deutschen Beurkundung mitzuwirken, ohne anreisen zu müssen.

Grenzen

Das Online-Verfahren ersetzt die persönliche Beratung nicht: Gerade bei komplexen Gestaltungen empfehlen wir weiterhin einen Präsenztermin oder zumindest ein vorbereitendes Beratungsgespräch. Bei Zweifeln an der Identität oder Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten oder bei technischen Schwierigkeiten kann der Notar den Online-Termin abbrechen und auf eine Präsenzbeurkundung bestehen.

Rechtsgrundlage

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 16a ff. BeurkG und § 40a BeurkG (für Beglaubigungen), eingeführt durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 sowie ergänzt durch das DiREG vom 23. Juni 2022. Zugrunde liegt die Richtlinie (EU) 2019/1151. Die örtliche Zuständigkeit für Online-Verfahren folgt aus § 10a Abs. 3 BNotO. Weiterführende Informationen finden Sie bei der Bundesnotarkammer.

Sie möchten ein Verfahren online beauftragen oder sind nicht sicher, ob Ihr Anliegen online möglich ist? Sprechen Sie uns gerne an.

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich – telefonisch oder in der Kanzlei.

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