Angaben zum Vollmachtgeber
Persönliche Daten
Deutschkenntnisse für die Beurkundung *
Bitte wählen
Ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden
Dolmetscher erforderlich
Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.
Anschrift
Land (falls nicht Deutschland)
Kontaktdaten
Angaben zum Bevollmächtigten
Hinweis: Sie können hier einen Hauptbevollmächtigten und optional einen Ersatz- bzw. weiteren Bevollmächtigten angeben. Falls Sie mehrere Hauptbevollmächtigte einsetzen möchten (z. B. mehrere Personen mit gemeinsamer oder einzelner Vertretungsmacht), nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf – wir besprechen die Einzelheiten dann individuell.
Hauptbevollmächtigter
Ersatz- bzw. weiterer Bevollmächtigter (optional)
Möchten Sie einen Ersatz- bzw. weiteren Bevollmächtigten benennen? *
Bitte wählen
Nein
Ja
Umfang der Vollmacht
Der Umfang der Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet und im persönlichen Gespräch mit dem Notar abgestimmt werden. Im Regelfall wird eine Generalvollmacht erteilt, die zugleich eine Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (insbesondere Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung sowie ggf. freiheitsentziehende Maßnahmen) umfasst. Die Vollmacht wird üblicherweise im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert.
Sollen bestimmte Gegenstände oder Befugnisse von der Vollmacht ausgenommen werden? (optional)
Soll zusätzlich eine Patientenverfügung erstellt werden?
Bitte wählen
Ja, Patientenverfügung gewünscht
Nein
Bitte im Beratungsgespräch klären
Soll zusätzlich eine Betreuungsverfügung erstellt werden?
Bitte wählen
Ja, Betreuungsverfügung gewünscht
Nein
Bitte im Beratungsgespräch klären
Zusammenfassung und Absenden
Sonstige Hinweise oder Wünsche
Bevorzugte Kommunikation *
Bitte wählen
Per E-Mail und Telefon
Per Post und Telefon
Ersteller des Datenblatts
Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.
Website
Ich bitte den Notar, die Vorsorgedokumente auf Grundlage dieser Eckpunkte vorzubereiten und mit mir die Einzelheiten zu besprechen. *
Hinweis: Für die Beurkundung fallen Notarkosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Erstellt der Notar auftragsgemäß einen Entwurf, können auch dann Kosten anfallen, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.
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