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Datenerfassung

Datenblatt Erbausschlagung

Bitte tragen Sie die nachfolgenden Angaben ein, damit wir Ihre Erbausschlagung vorbereiten können. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht auf unseren Servern gespeichert. Ein Zwischenspeichern Ihrer Eingaben erfolgt bis zur Übersendung ausschließlich in Ihrem Browser.

Angaben zum Erblasser

Persönliche Daten

Letzte Anschrift

Todesfall

Nachlassgericht (falls bekannt)

Angaben zum Ausschlagenden

Persönliche Daten

Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.

Anschrift

Kontaktdaten

Angaben zur Erbausschlagung

Fristberechnung

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung, ggf. sechs Monate bei Auslandsbezug. Bitte handeln Sie daher zeitnah.

Ausschlagung für einen Minderjährigen

Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen die Ausschlagung für das Kind erklären. In bestimmten Fällen ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

Angaben zum minderjährigen Kind

Zweiter sorgeberechtigter Elternteil

Falls ein zweiter sorgeberechtigter Elternteil vorhanden ist, geben Sie bitte dessen Daten an.

Dokumente hochladen (optional)

Sie können die Dokumente auch später per E-Mail an info@notar-baer.de nachreichen.

Datei auswählen oder hierher ziehen PDF, JPG oder PNG, max. 5 MB
Zusammenfassung und Absenden

Ersteller des Datenblatts

Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.

Hinweis: Für die Beurkundung fallen Notarkosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Erstellt der Notar auftragsgemäß einen Entwurf, können auch dann Kosten anfallen, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.