Angaben zum Ausschlagenden
Persönliche Daten
Deutschkenntnisse für die Beurkundung *
Bitte wählen
Ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden
Dolmetscher erforderlich
Notar Dr. Baer kann Beurkundungen auch auf Englisch und Niederländisch durchführen – für diese Sprachen ist kein Dolmetscher erforderlich.
Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser *
Anschrift
Land (falls nicht Deutschland)
Kontaktdaten
Angaben zur Erbausschlagung
Fristberechnung
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung, ggf. sechs Monate bei Auslandsbezug. Bitte handeln Sie daher zeitnah.
Wann haben Sie vom Erbfall erfahren?
Wie haben Sie erfahren, dass Sie als Erbe in Betracht kommen?
Ausschlagung für einen Minderjährigen
Wird die Erbschaft für ein minderjähriges Kind ausgeschlagen? *
Bitte wählen
Nein
Ja
Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen die Ausschlagung für das Kind erklären. In bestimmten Fällen ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
Angaben zum minderjährigen Kind
Zweiter sorgeberechtigter Elternteil
Falls ein zweiter sorgeberechtigter Elternteil vorhanden ist, geben Sie bitte dessen Daten an.
Dokumente hochladen (optional)
Sie können die Dokumente auch später per E-Mail an info@notar-baer.de nachreichen.
Zusammenfassung und Absenden
Sonstige Hinweise oder Wünsche
Bevorzugte Kommunikation *
Bitte wählen
Per E-Mail und Telefon
Per Post und Telefon
Ersteller des Datenblatts
Name und E-Mail-Adresse der Person, die das Datenblatt ausfüllt – an diese Adresse senden wir die Empfangsbestätigung sowie Rückfragen.
Website
Ich beauftrage den Notar, die Erbausschlagung zur Beurkundung vorzubereiten. *
Hinweis: Für die Beurkundung fallen Notarkosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Erstellt der Notar auftragsgemäß einen Entwurf, können auch dann Kosten anfallen, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.
Datenblatt absenden